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Elternrat

Elternmitwirkung 

Die Elternmitwirkung dient dem Austausch und der Zusammenarbeit zwischen Eltern bzw. den gesetzlichen Vertretern der Kinder, Lehrpersonen, Schulleitung und Schulkommission. Ziel ist eine partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen Eltern, Schule und Kindergarten im Interesse der Kinder und Jugendlichen. Eine solche Zusammenarbeit stärkt das Vertrauen, fördert ein positives Schulklima und unterstützt die Kinder in ihrer Entwicklung sowie ihrem schulischen Alltag. 

Sie befasst sich nicht mit pädagogischen oder individuellen schulischen Belangen einzelner Kinder, sondern mit Themen, die ganze Klassen, das Schulhaus oder den Schulweg betreffen. 

Formen der Zusammenarbeit 

 Die Zusammenarbeit zwischen Schule und Eltern erfolgt auf mehreren Ebenen: 

  1.  Informationsaustausch 
    Die Schule informiert regelmässig über allgemeine Themen sowie individuelle Anliegen.
    Die Kommunikation erfolgt dabei insbesondere über „KLAPP“, die digitale Kommunikationslösung der Schule. 
  2. Elterngespräche 
    Individuelle Gespräche zwischen Eltern und Lehrpersonen dienen der Besprechung der Entwicklung und Situation einzelner Schülerinnen und Schüler. 
  3. Elternabende 
    Elternabende werden von den Lehrpersonen organisiert.
    Sie dienen dem Austausch innerhalb der Klasse, der Information sowie der Wahl der Elternvertretung. Bei Bedarf können zusätzliche Veranstaltungen auf Klassenebene durchgeführt werden. 
  4. Elternvertretung (Klassenebene)
    Die Eltern jeder Klasse – vom Kindergarten bis zum 9. Schuljahr – bilden die Elternversammlung. Sie wählen aus ihrer Mitte jedes Schul- bzw. Kindergartenjahr (in der Regel am ersten Elternabend des Schuljahres) mindestens eine Elternvertretung. 
    Die Elternvertretung wirkt als Bindeglied zwischen Eltern und Lehrpersonen, vertritt die Anliegen der Klasse und unterstützt sowie koordiniert die Mithilfe der Eltern bei Klassenanlässen (z. B. Projektwochen, Schulreisen, Sporttage oder Exkursionen). Sie repräsentiert die Elternversammlung nach aussen und bildet gemeinsam mit den anderen Elternvertretungen den Elternrat des Schulkreises.  
  5. Elternrat 
    Der Elternrat besteht aus den Elternvertretungen und organisiert sich selbst. Er behandelt übergeordnete Anliegen aus den Klassen sowie Themen, die für die gesamte Schule und das Zusammenspiel von Elternhaus, Schule und Kindergarten von Bedeutung sind. 
    Er bringt die Anliegen der Eltern in die Schule ein und setzt sich für eine konstruktive Zusammenarbeit zwischen Eltern und allen an der Schule Beteiligten ein.
    Anliegen können in die Schulleitung und die Schulkommission eingebracht werden. Er kann zudem eigene Themen aufgreifen, die für Elternhaus, Kindergarten und Schule von Interesse sind. 
    Pädagogische oder individuelle schulische Belange einzelner Kinder gehören nicht zum Aufgabenbereich des Elternrats. 

 Aktuelle Situation im Elternrat 

Vorsitz: Ramina Wakil 
Stellvertretung: Nadine Heinrich